Nachfolgeplanung

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) unterstütze ich Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Überlegungen für Ihre Unternehmensnachfolge.

Rechtzeitig sollte sich jeder Unternehmer Gedanken über seine Nachfolge machen und hierfür Regelungen strukturiert festlegen und kommunizieren.

Damit sichert er

  • den Fortbestand seines Unternehmens
  • den Fortbestand der Arbeitsplätze seines Teams
  • den Fortbestand der wirtschaftlichen Existenz seiner Familie

Bei der Umsetzung der für Sie optimalen Nachfolgeplanung unterstütze ich Sie gerne, indem dieser Prozess nach Ihren Vorstellungen strukturiert, organisiert und überwacht wird.

Vor diesem Hintergrund sollten Sie sich vorab auch unbedingt >hier< mit den „Werkzeugen“ im Erste-Hilfe-Kasten vertraut machen und zeitnah die ersten Schritte zur Absicherung umsetzen.

Fragen zu Ihrer Nachfolgeplanung

Nachfolgeberatung bedeutet, gemeinsam mit Ihnen Ihren gesamten Nachfolgeprozess zu strukturieren und zu begleiten. Es handelt sich um eine Prozessberatung, welche alle Bereiche der Nachfolgeplanung regelmäßig beleuchtet und schließlich der gewünschten Lösung zuführt.

Den wichtigsten Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Betrachtung des Nachfolgeprozesses bildet der Unternehmenswert. Auch wenn es hier scheinbar nur um Werte und Preise geht sind jedoch wesentlich mehr Faktoren zu berücksichtigen.
Bei der Wahl der Gestaltungsalternativen nimmt die Beachtung der steuerlichen Folgen einen wesentlichen Raum ein. Denn das Auslösen von erheblichen Steuerzahlungen in der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Erbschafts- und Schenkungsteuer muss von den Beteiligten stets berücksichtigt und wenn möglich natürlich vermieden werden.
Ob sich die vorliegende Rechtsform Ihres Unternehmens für den geplanten Nachfolgeprozess eignet, muss unter gesellschaftsrechtlichen, haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen Aspekten geprüft werden.
Vor dem Hintergrund der Überlegungen zur Rechtsformwahl sind hier ggf. steuerfreie Gestaltungen zur Änderung der Rechtsform möglich.